Linth - Escher - Stiftung
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Änderung:September 2014
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Am 24. Juni 2004 wurden dem
Gemeinderat von Mollis die nötigen Unterlagen zur Durchführung
einer
ausserordentlichen Gemeindeversammlung nach Art. 48 der Gemeindeordnung
überreicht. Eine solche Versammlung,
die nur über die geplanten Massnahmen am Escherkanal auf dem Gemeindegebiet
von Mollis befinden wird, muss
wegen der Vernehmlassungsfrist vor dem 30. September 2004 stattfinden. Als
beschlussfähige
Gemeindeversammlung sollen die Molliser Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
darüber befinden können, ob
man mit den geplanten baulichen Massnahmen am Escherkanal einverstanden
ist, oder aber diese ablehnt. Für
den Fall einer Ablehnung durch das Volk ist der Gemeinderat höflich
aufgefordert, unverzüglich diesen Willen der Linthverwaltung mitzuteilen
und gegen ein allfälliges, unverändertes Auflageprojekt zu gegebenem
Zeitpunkt
Einsprache zu erheben