Die Behandlung des Memorialantrages von René Brandenberger, Mollis, 
                                                zum Erhalt des Linthwerks im Glarner Landrat
   
  Der Glarner Landrat hat an seiner Sitzung vom 30. Juni 2004 den Memorialsantrag  für den Erhalt des Linthwerks 
als rechtlich unzulässig erklärt. Dies, obwohl der Landrat an seiner ersten Sitzung am 12. Dezember 2003 seine 
Zulässigkeit zunächst deutlich signalisiert hat. Die kritischen Voten haben  aber deutlich gezeigt, dass das Anliegen 
des Erhalts vom Linthwerk berechtigt ist und Fragen zu den geplanten Massnahmen, zur Ausführung, Unterhalt und 
Finanzierung noch weiter geklärt werden müssen. Diese Anliegen können jetzt im Rahmen des Vernehmlassungs-
verfahrung vom Vorprojekt  bis zum 30. September 2004 eingebracht werden.
  Presseberichte
  
   
  