Linth - Escher - Stiftung
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Mit der Zustimmung
zur Interkantonalen Vereinbarung hat das Glarner Stimmvolk an
der Landsgemeinde 2002 in "Treu und Glauben" gehandelt.
In der Botschaft zur Vorlage (im Memorial Seite 69) hielt der
Glarner Regierungsrat unmissverständlich fest (Zitat): "Mit
der organisationsrechtlichen Neugestaltung des Linthwerkes in
Form eines Konkordates wird der künftige Fortbestand des
Linthwerkes in seiner ursprünglichen Funktion
sowie der sachgemässe Unterhalt desselben sichergestellt".
Dieser vertraglichen Verpflichtung wurde in Artikel 2 im Konkordatsvertrag
zusätzlich Nachdruck verliehen, indem explizit festgehalten
wurde:
Art.
2 Aufgaben
Das Linthwerk stellt den Hochwasserschutz in der Linthebene sicher. Auf die Bedürfnisse der Bewohner und der Umwelt wird im Sinne der Bundesgesetzgebung Rücksicht genommen.
Da weder die Linthverwaltung, noch die Linthkommission sich bis heute bemüht haben, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner und der Umwelt gleichwertig abzuwägen, sah sich die Linth-Escher-Stiftung gemäss ihrem Stiftungszweck gezwungen, auf politischem Wege die Bedürfnisse der Bewohner zu artikulieren. Dies geschah erstmals 2004 anlässlich einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung in Mollis, sodann im Rahmen der Vernehmlassung durch die Anrainergemeinden und schliesslich 2023. In allen Fällen war das Verdikt des Stimmvolkes und der Gemeindebehörden ein eindeutiges Bekenntis für den Erhalt des Linthwerks!!
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Letzte
Änderung:Janurar 2023
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Die Bedürfnisse
der Bewohner und der Umwelt sind
gleichwertig abzuwägen !